Förderrichtlinie "Zukunftsorientierter Wohnungsbestand" auf Antrag der CDU im Bauausschuss bestätigt

23.06.2022

Die Richtlinie zu einem Förderprogramm für private Wohngebäude zur Stärkung eines „zukunftsorientierten Wohnungsbestands“ aufgrund eines CDU-Antrags aus dem Frühjahr 2021 konnte nun mit breiter Mehrheit im Bauausschuss beraten und bestätigt werden.

Aufgrund der bestehenden Siedlungsstruktur und dem demografischen Wandel stehen in großen Ein- und Zweifamilienhäusern regelmäßig mehrere Räume oder ganze Wohnungen leer. „Dieses verborgene Potential möchten wir gemeinsam mit den Eigentümern ausschöpfen“, erklärt CDU-Fraktionschef Jan-Hendrik Schulhof.

Mit dem Förderprogramm soll die Zielsetzung verfolgt werden, die Sanierungen und den Umbau des Gebäudebestandes zu unterstützen und aus bestehendem Wohnraum neue Wohneinheiten zu schaffen. Hierbei sollen insbesondere ressourcenschonend neue Wohnmöglichkeiten geschaffen und bestehende Wohnmöglichkeiten optimiert werden. Durch diese zukunftsorientierte Ausnutzung der vorhandenen Wohngebiete kann der aktuell hohen Nachfrage an Wohnungen entsprochen und Belm als attraktiver Wohnstandort weiterentwickelt werden. Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion kann bestehender ungenutzter Wohnraum somit zukunftsorientierter und nach einer Renovierung energieeffizienter genutzt werden. Gleichzeitig können die Eigentümer*innen ihren eigenen Wohnraum bedarfsgerecht (beispielsweise kleiner und barrierefrei) anpassen und dennoch in ihrem vertrauten Umfeld bleiben.

Hierfür werden im Entwurf des Förderprogramms „zukunftsorientierter Wohnungsbestand“ nach dem gefassten Beschluss in einem ersten Schritt insgesamt 75.000,- € in den Jahren 2022/2023/2024 für private Geb.udeeigentümer*innen bereitgestellt werden. Im Detail besteht das Förderprogramm aus den zwei Bausteinen „Förderung von Erstberatung“ und „Zuschüsse zu Renovierungskosten bei Wohnungsreaktivierungen“.

Die Erstberatung durch spw. Eine-n Architekt-in zur Erweiterung / Teilung oder Umbau der bestehenden ungenutzten Wohneinheit wird mit 90% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 200€ je Wohneinheit, bezuschusst. „Durch diese nahezu kostenlose Erstberatung vor einer Um- und Anbaumaßnahme, durch die mehr eigenständig nutzbarer Wohnraum entsteht, können alle Immobilienbesitzer die erste Schwelle mühelos nehmen“, erklärte seinerzeit bereits der damalige stellv. Bauausschussvorsitzende Berthold Uphoff.

Im weiteren Prozess nach Planung der Umbau-, Teilungs- oder Renovierungsmaßnahmen können zudem Zuschüsse in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2000€ je Wohneinheit, beantragt werden. „Häufig können diese Umbaumaßnahmen sogar zusammen mit einer energieeffizienten Maßnahme sinnvoll kombiniert und durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder Einzelmaßnahmen (BEG) finanziell stark gefördert werden“, berichtet der stellv. Bauausschussvorsitzende André Allendorf.

Zu den förderfähigen Objekten im Bestand gehören alle vorhandenen Gebäude im Gemeindegebiet Belm, die mindestens 40 Jahre alt sind und in denen Wohnraum neu geschaffen oder nach Leerstand wieder reaktiviert wird. Dabei muss es sich um Wohnraum handeln, der seit mindestens 12 Monaten leer steht oder um Räumlichkeiten, die erstmals einer Wohnnutzung zugeführt werden (z. B. Ausbau des Dachgeschosses oder Teilung des zu groß gewordenen Wohnraums).

Nach den Beratungen im Bauausschuss wird die Richtlinie in der nächsten Sitzung des Gemeinderates abschließend beraten. Die CDU-Fraktion zeigt sich optimistisch und geht davon aus, dass die anderen Ratsfraktionen die Vorberatung unterstützen. „Dann könnten die ersten Förderanträge bereits im 2. Quartal dieses Jahres gestellt werden“, so Schulhof zuversichtlich.

Gerade in der aktuellen Situation biete diese Richtlinie auch die Möglichkeit, vertriebenen und geflüchteten Menschen aus Kriegsgebieten kurzfristig innerhalb der Gemeinde eine zeitweise oder dauerhafte Unterkunft bieten zu können, sind sich die Mitglieder des Bauausschusses sicher.